Feststellanlagen
Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse
Rauch- und Brandschutztüren müssen laut Gesetzgeber immer geschlossen sein, um die ihnen
zugedachte Aufgabe erfüllen zu können. Für den Betriebsablauf wären offenstehende Türen
aber sinnvoller. In vielen Betrieben wird die gewünschte Öffnung mit Holzkeilen oder anderen
schweren Gegenständen (gerne auch Feuerlöscher) realisiert. Das diese Türen im Brandfall die
ihnen zugedachten Funktionen des Rauch- und/oder Feuerschutzes nicht erfüllen können,
dürfte jedem klar sein.
Flexible & sichere Lösungen
Die Anforderungen an eine Feststellanlage sind in den DIBt-Richtlinien festgelegt. Grundsätzlich müssen Feststellanlagen vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten werden. Durch unserer Eignungsprüfung weisen wir die Erfüllung der Anforderungen nach. Wir übernehmen die zulassungskonforme Einrichtung, Erstabnahme sowie die Wartung aller Feststellanlagen. Es werden grundsätzlich nur komplette Anlagen geprüft. Dieser Grundsatz ist sehr wichtig!
Feststellanlagen