Feststell­anlagen

Feststell­anlagen für Feuerschutz­abschlüsse

Rauch- und Brandschutztüren müssen laut Gesetzgeber immer geschlossen sein, um die ihnen zugedachte Aufgabe erfüllen zu können. Für den Betriebsablauf wären offenstehende Türen aber sinnvoller. In vielen Betrieben wird die gewünschte Öffnung mit Holzkeilen oder anderen schweren Gegenständen (gerne auch Feuerlöscher) realisiert. Das diese Türen im Brandfall die ihnen zugedachten Funktionen des Rauch- und/oder Feuerschutzes nicht erfüllen können, dürfte jedem klar sein.

Flexible & sichere Lösungen

Die Anforderungen an eine Feststellanlage sind in den DIBt-Richtlinien festgelegt. Grundsätzlich müssen Feststellanlagen vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten werden. Durch unserer Eignungsprüfung weisen wir die Erfüllung der Anforderungen nach. Wir übernehmen die zulassungskonforme Einrichtung, Erstabnahme sowie die Wartung aller Feststellanlagen. Es werden grundsätzlich nur komplette Anlagen geprüft. Dieser Grundsatz ist sehr wichtig!

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